Komplettset!

Komplettset bestehend aus:
- Jungvolk mit diesjähriger, eierlegender Königin auf Zander
- Neue bis sehr wenig (zur Ablegererstellung) gebrauchte Zanderbeute in Weymouthskiefer, bestehend aus Boden, Windel, drei Zargen, Absperrgitter, Innendeckel und Blechdeckel.
- 30 Rähmchen, neu bis wenig gebraucht, mit Hoffmannseiten, modifiziert.
- Beute bereits mit Leinöl gestrichen!
- Gegen Aufpreis werden 29 Rähmchen mit eingelöteten Mittelwänden geliefert. Ein Rähmchen bleibt dabei leer als Drohnenrahmen. Bitte bei Bestellung angeben.
Die Beuten und Rähmchen sind idR. neu. Gebrauchtware zeigt wenig Gebrauchsspuren und wird nur zur Erstellung der Jungvölker verwendet, die im Komplettset abgegeben werden.
Achtung: Nur Abholung möglich!    

390,00€/St. ohne Mittelwände

455,00€/St. inkl. Mittelwände

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Brutwabenableger

Brutwabenableger bestehend aus:
- 1, 2 oder 3 Brutbrettern
- 1 Futterwabe

Bitte eine eigene Beute und Spanngurt mitbringen.
Achtung: Nur Abholung möglich!    

110,00€ bis Mitte Mai
120,00€ bis Ende Mai
130,00€ bis Mitte Juni
  Auf Lager


Jungvolk

Jungvolk bestehend aus:
- Diesjähriger, eierlegender Königin
- Bienen inkl. jungem Brutbrett auf Zander

Bitte eine eigene Beute und Spanngurt mitbringen.
Achtung: Nur Abholung möglich!    

130,00€ bis Ende Mai
150,00€ ab Anfang Juni
  Auf Lager


Königin

Diesjährige Königin, vorwiegend Carnica, unbegattet oder Standbegattet. Abholung oder Lieferung per Paket im Zusetzkäfig inkl. Begleitbienen und Futter.

20,00€ unbegattet
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35,00€ standbegattet
  Auf Lager






Königinnen können auf Käuferrisiko versandt werden. Der Versand von Völkern ist ausgeschlossen. Bei Reservierungen wird eine Anzahlung iHv. 20€ erhoben und sogleich berechnet, bei Königinnen ist der volle Kaufpreis bei Bestellung zu zahlen. Der Verkauf findet nach Begutachtung der Ware ausschließlich vorort und nach Terminvereinbarung statt. Ein gültiges Gesundheitszeugnis wird jedem gekauften Ableger oder Bienenvolk mitgegeben. Ich weise darauf hin, dass das Halten von Bienen spätestens bei Beginn der Haltung gemeldet werden muss. Die Meldung kann idR. formlos und kostenfrei beim zuständigen Veterinäramt erfolgen.

Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird keine Umsatzsteuer berechnet.